Die Preise beziehen sich auf die vom DJ beschriebenen Services inkl. seinem technischen Equipment. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an, es sei denn, der Auftraggeber möchte weiteres Equipment (z.B. größere Musikanlage, Ambientebeleuchtung, spezielle Laser- und Lichteffekte, Beamer, Leinwand, etc.) durch den gebuchten DJ zusätzlich anmieten. Dies erfolgt nur nach Absprache mit dem Auftraggeber und dessen Einverständnis.
Sollte der Auftraggeber im Zeitraum 8 bis 2 Wochen vor dem Tag der Veranstaltung absagen, sind 50% der vereinbarten Gage an den DJ zu zahlen. Sollte die Veranstaltung durch den Auftraggeber binnen 14- oder weniger Kalendertagen vor dem Tag der Veranstaltung abgesagt werden, ist durch den Auftraggeber ein Schadensersatz in Höhe von 100% der vereinbarten Gage an den DJ zu zahlen.
Ausnahmen sind Fälle von höherer Gewalt (landläufig Brand, Unwetter, Erdbeben, Streiks, Unfälle, Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen, etc.).
Im Falle von unvorhersehbarer Krankheit, bemüht sich der gebuchte DJ umgehend um einen adäquaten Ersatz. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der gebuchte DJ.
Der gebuchte DJ ist in seiner künstlerischen Gestaltung und Darbietung seines Programms frei. Es können jedoch persönliche Absprachen mit dem Auftraggeber getroffen werden.
